Gremien

Grundsätzlich finden Sie Regelungen zur Verfassung und Verwaltung einer Gemeinde in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).

§ 23 GemO besagt, dass die Verwaltungsorgane der Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister sind. In Friesenheim wurde zudem für jeden Ortsteil ein Ortschaftsrat gebildet, denen je ein Ortsvorsteher bzw. eine Ortsvorsteherin vorsteht.

Die Rechte und Pflichten der Gremienmitglieder werden u.a. in der Geschäftsordnung des Gemeinderates geregelt.