Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Er beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich
Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.
das örtliche Jugendamt:
Jugendamt Offenburg
Unterhaltsvorschusskasse
Kein Anspruch besteht beispielsweise in folgenden Fällen:
Sie müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt können Sie dort abholen oder es sich zuschicken lassen. Antragsformulare und das Merkblatt erhalten Sie auch auf unserer Homepage.
Hinweis: Sie müssen in Ihrem Antrag Namen und Aufenthaltsort der unterhaltspflichtigen Person eintragen, wenn Sie diese kennen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail schicken. Ihre Originalunterschrift ist notwendig.
Den Vorschuss können Sie ohne gültige Unterschrift nicht online, per E-Mail oder Fax beantragen.
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