Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Den Berechtigten soll durch einmalige oder laufende Hilfen eine angemessene Versorgung gesichert und dadurch die Rentenleistungen des BVG bzw. der Nebengesetze ergänzt werden. Die Leistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen.
Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Kriegsopfer nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach dem Nebengesetzen; hierzu zählen z. B. ehemalige Zivildienstleistende (ZDG), Opfer von Gewalttaten (OEG) oder Imfpgeschädigte (IfSG).
Leistungen
Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Stelle klärt den Sachverhalt von sich aus auf. Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.
Die zuständige Stelle kann
Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die zuständige Stelle erläutert, ob und welche Leistungen Sie erhalten.
Sie bekommen die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen, können Sie auch Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung erhalten.
Hinweis: Unterlagen wie z.B. ein Strafurteil oder ärztliche Gutachten, die die Gewalttat oder Ihren hierdurch bedingten Gesundheitszustand belegen, können Sie mit dem Antrag oder auch später einreichen.
Je nach Lage des Einzelfalles. Bei Fällen, in denen die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet, kann die Bearbeitungsdauer auch länger sein.
Hilfe für ehemalige Soldaten der Bundeswehr nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Nach dem SVG erhalten ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebenen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben.
Stand 16.07.2020