Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.
die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,
Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.
Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.
Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises