Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 17. Dezember 2015.
Unsere Gutachten sind nur Grundlage von Entscheidungen. Wir entscheiden nicht selbst.
Die wichtigsten Auftraggeber sind:
Auftraggeber können das Gesundheitsamt über folgenden Link datensicher und unkompliziert direkt beauftragen:
Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis
Was ist zu beachten:
Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis
Für Untersuchungen bei Beamten gilt:
Die Medizinische Gutachterstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald führt anderweitige amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen bei Beamten durch (z.B. zur Dienstunfähigkeit, bei Heilbehandlungen oder zur Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit nach Beihilfeverordnung):
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt
Medizinische Gutachtenstelle
Sautierstraße 28/30
79104 Freiburg
Telefon: 0761/2187-3123 bzw. -3122
E-Mail: gesundheitsamt@lkbh.de
Schriftlicher Auftrag einer anfordernden Dienststelle. Direkte Auforderung von einer Behörde, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.
Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle. Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, rufen Sie uns unter 0781/805-9833 an, damit wir mit Ihnen die Einzelheiten klären und ggf. einen Termin vereinbaren können. Bitte bringen Sie dann zur Untersuchung den Auftrag der anfordernden Behörde mit.
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Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind:
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