Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Man unterscheidet :
Hinweis: Pro Strecke wird üblicherweise nur eine Buslinie genehmigt. Die Fernlinien dürfen den Verbundlinienverkehr nicht konkurrieren.
Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.
Unternehmen, die interessiert sind, die Verkehrsdienste eigenwirtschaftlich (ohne Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) zu erbringen, können einen Genehmigungsantrag spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums stellen, vgl. § 12 Absatz 5 Satz 1 PBefG. Siehe hierzu das Verzeichnis der genehmigten Linienverkehre nach dem PBefG
Wenn die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages geplant ist, muss der Genehmigungsantrag für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. § 8a Abs. 2a PBefG gestellt werden, vgl. § 12 Absatz 6 PBefG.
Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Antragsformular oder Sie können es im Internet herunterladen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und holt Stellungnahmen von Stellen ein, die im Einzugsbereich der geplanten neuen Linie liegen. Dazu gehören üblicherweise:
Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis des Prüfverfahrens schriftlich mit.
Spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
je nach Liniengestaltung und Prüfungsaufwand: EUR 100,00 – 2.440
Üblicherweise drei Monate
Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.