Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Bürgergeld dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit
Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Dass Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Ortenau Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Ortenau Jobcenter bewilligt die Leistungen daher normalerweise für 12 Monate. Manchmal bewilligt das Ortenau Jobcenter Bürgergeld für nur 6 Monate, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen jeden Monat unterschiedlich hoch ist.
Pauschalierter Betrag
Sie erhalten einen pauschalierten Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Er deckt Ihre Bedürfnisse ab, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege und wird jährlich angepasst. Für 2024 gelten folgende Regelbeträge:
Mehrbedarfe
Wenn Sie aufgrund bestimmter Umstände mehr Geld benötigen, können Sie auch dafür Leistungen erhalten. Leistungen für sogenannte Mehrbedarfe erhalten beispielsweise werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
Darüber hinaus können Sie folgende Leistungen erhalten:
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt.
Zum Einkommen gehören:
Hiervon werden abgezogen:
Für das Erwerbseinkommen wird Ihnen außerdem ein Freibetrag (ein Betrag, der nicht angerechnet wird) gewährt. Der Freibetrag ist von der Höhe Ihres erzielten Bruttoeinkommens abhängig.
Ihr Vermögen wird bei der Prüfung des Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt, wenn es verwertbar ist und einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können oder dürfen, beispielsweise, weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist.
Zum Vermögen zählen beispielsweise:
Von Ihrem Vermögen bleibt unberücksichtigt:
Leistungsminderungen
Bitte beachten Sie, dass das Bürgergeld gemindert werden kann, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund pflichtwidrig verhalten. Pflichtwidrig verhalten heißt: wenn Sie trotz schriftlicher Belehrung über Rechtsfolgen
Beachten Sie auch Ihre Meldepflichten beim Ortenau Jobcenter. Wenn Sie einer Meldeaufforderung des Ortenau Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, kann das Bürgergeld um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden. Jedes weitere Meldeversäumnis kann zu einer weiteren Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs führen.
Der monatliche Minderungsbetrag darf insgesamt nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Werden diese Pflichten nachträglich erfüllt oder erklären Sie sich nachträglich bereit, Ihren Pflichten nachzukommen, soll das Ortenau Jobcenter die Leistungen ab diesem Zeitpunkt wieder in vollem Umfang erbringen.
Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat fortdauern.
das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter.
Hinweis: In den Städten Pforzheim und Stuttgart sowie den Landkreisen Biberach, Bodenseekreis, Enzkreis, Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Tuttlingen und Waldshut sind die Jobcenter bei den Landratsämtern eingerichtet.
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich beim Ortenau Jobcenter. Bitte geben Sie oben auf dieser Seite Ihrern Wohnort ein. Sie erhalten dann auf der rechten Seite Ihr zuständiges Jobcenter angezeigt.
Bürgergeld schriftlich beantragen:
Das Ortenau Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Keine – die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld I , empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
Bitte reichen Sie Nachweise zu allen Punkten ein, die im folgenen auf Sie zutreffen:
Keine.
Für Erstanträge im Leistungsbereich wird eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen angestrebt. Dafür müssen die Unterlagen vollständig vorliegen.
Grundsicherung bedeutet, dass Ihr Existenzminimum abgesichert wird, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen.
Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, können Sie aber dennoch leistungsberechtigt sein, wenn Sie mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dann können Sie Bürgergeld bekommen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mit Ausnahme der außerschulischen Lernförderung – müssen seit dem 1.8.2019 nicht mehr gesondert beantragt werden.
Kommunale Arbeitsförderung Jobcenter, 19.10.2022