Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge.
Sie sind mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet beziehungsweise waren das auch nie? Und Sie benötigen einen Nachweis, dass Ihnen die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zusteht?
Dann können Sie bei uns eine schriftliche Auskunft erhalten, ob für Ihr Kind eine Eintragung im Sorgeregister vorliegt. Falls keine Eintragung vorliegt, dient diese Auskunft als Nachweis (zum Beispiel für Behörden, Banken, Schule, Kindergarten, Ärzte etc.), dass Sie gegenwärtig das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben.
Das Jugendamt, in dessen Bereich Sie als Mutter des Kindes wohnen.
Sie können eine Auskunft beantragen, wenn
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Keine
keine
28.02.2023 Landratsamt Ortenaukreis - Jugendamt