Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
verwendet werden.
Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
keine
Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs werden die folgenden Informationen benötigt:
500 bis 2000 €
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe zum Thema Biozide, die auch Anforderungen an das Lehrgangskonzept und die fachliche Qualifikation enthalten, befinden sich derzeit in Arbeit.
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
26.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg