Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.
Heiztechnische Anlagen sind:
Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.
Höhe der Förderung
Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.
Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.
Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.
Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:
Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Sie erhalten keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.
Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.
Ihre Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.
Die Kreditlaufzeit beträgt
Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.
Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.10.2015 freigegeben.