Informationen für Eltern
Hier finden Sie eine Plattform, auf der wir die Eltern bestmöglich und aktuell über die rasanten Covid-19 Entwicklungen und wichtige Hinweise und Anregungen informieren möchten.
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Mit der neuen Corona-Verordnung wurde vom Land am vergangenen Samstag die Grundlage für die weitere Betreuung in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Künftig sollen bis zu maximal 50% der normalen Gruppengröße betreut werden können. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt hierzu auch eine Priorisierung vor: Vorrang haben zunächst die Kinder der Notbetreuung. Dann noch zur Verfügung stehende Plätze sind an Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderbedarf zu vergeben. Erst dann noch freie Plätze stehen allen weiteren Kindern zur Verfügung.
Die Gemeinde Friesenheim hat sich mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen auf folgendes Verfahren verständigt: Bis Mittwoch, den 27. Mai 2020, 10 Uhr können Eltern letztmalig Ihren Bedarf an erweiterter Notbetreuung anmelden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin Kinder, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide
und dabei unabkömmlich sind sowie durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Sofern ein Elternteil aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist, wird der andere Elternteil Alleinerziehenden gleichgestellt.
Eltern, die Ihr Kind für die erweiterte Notbetreuung anmelden möchten, müssen den Anmeldebogen und die Arbeitgeberbescheinigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an kmarx@friesenheim.de einreichen. Entsprechende Vordrucke werden über die Kitas an alle Eltern verteilt und können auch auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Die Eltern erhalten ab Mittwochnachmittag, den 27. Mai eine Rückmeldung, ob und ggf. ab wann eine Aufnahme in die erweiterte Notbetreuung möglich ist.
Wenn die Vergabe der Plätze für die erweiterte Notbetreuung abgeschlossen ist, wird die Gemeinde gemeinsam mit den Trägern sichten, ob und ggf. wo noch freie Plätze vorhanden sind. Diese Plätze werden dann an Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderbedarf vergeben. Die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte ermitteln aktuell die hierfür in Frage kommenden Kinder in ihrer jeweiligen Einrichtung.
Anbei die Anmeldebögen (38 KiB) und die Arbeitgeberbescheinigung (9 KiB) zum Download.
Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen wird erweitert. Grundlage der Erweiterung sind die entsprechenden Regelungen des Landes Baden-Württemberg.
Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.
Bitte beachten Sie, dass es sich weiterhin um eine Notbetreuung handelt. Die Zahl der Kinder, die aufgenommen werden kann, ist daher aus Infektionsschutzgründen begrenzt. Sofern die Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen vorrangig die Kinder aufzunehmen,
Betroffene Eltern der Kita-Kinder können sich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bei Frau Marx per Mail unter KMarx@friesenheim.de melden.
Betroffene Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen sowie der Realschule & Werkrealschule (5.-7.Klasse) können sich bei Rückfragen zu den üblichen Öffnungszeiten der Schule an Frau Schuler (Schulsekretariat der Realschule & Werkrealschule) per Mail unter HRS-Sekretariat@friesenheim-schule.de wenden.
Die Anmeldung muss bis Freitag, den 24.04.2020 um 10.00 Uhr vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegende oder erst später eingegangene Anmeldungen werden nachrangig behandelt. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung des Arbeitgebers zwingende Voraussetzung ist, um Ihren Anspruch prüfen zu können. Sofern Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, reicht die Vorlage einer Eigenbescheinigung aus.
Die betroffenen Eltern erhalten am Montag, den 27.04.2020 eine Rückmeldung, ob und ggf. ab wann eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich ist.
Bescheinigung des Arbeitgebers für die Notbetreuung (9 KiB)
Anmeldebogen zur Notbetreuung für Schulkinder (60 KiB)
Anmeldebogen zur Notbetreuung für Kitakinder (59 KiB)
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann wendet sich heute zu Beginn der Osterferien an die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, um „allen am Schul- und Kitaleben Beteiligten von Herzen für ihren Einsatz und für den gelebten Gemeinschaftssinn zu danken“.
Mit heutigem Stand läuft die Frist der Beschränkungen nach den Osterferien – ab dem 20. April – ab. Die Ministerin weist darauf hin, dass heute aber noch nicht zuverlässig gesagt werden könne, ob und wie dann der Schul- und Kitabetrieb wieder starten wird. Man bereite sich auf verschiedene Szenarien vor. Gleich nach Ostern wird mitgeteilt werden, ob ab 20. April ein Wiedereinstieg in Stufen an den Schulen und Kitas möglich ist und wie er konkret aussehen soll. Die Abschlussklassen, die sich auf die Prüfungen vorbereiten, stünden an den Schulen dabei besonders im Fokus.
Die Landesregierung hat die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen in Baden-Württemberg von Dienstag, 17. März bis Sonntag, 19. April beschlossen. Innerhalb der Gemeinde Friesenheim wurden für diese Zeit Notgruppen für die Kind- und Kleinkindbetreuung eingerichtet.
Die Betreuung in den Notgruppen findet demnach auch in den Osterferien statt.
Die herkömmliche Ferienbetreuung in der Schule findet nicht statt.
Ein Anspruch auf einen Notfallplatz besteht, wenn beide Elternteile bzw. der/die Alleinerziehende systemrelevanten Berufsgruppen angehören oder aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert sind.
Die systemrelevanten Berufsgruppen (kritische Infrastruktur) sind in der Verordnung der Landesregierung (69 KiB) (§ 1 Abs. 6) definiert.
Betroffene Eltern der Kita-Kinder können sich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bei Frau Marx unter Tel. 07821/6337-210 oder per Mail unter KMarx@friesenheim.de melden.
Betroffene Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen sowie der Realschule & Werkrealschule (5.-6.Klasse) können sich zu den üblichen Öffnungszeiten der Schule an Frau Schuler (Schulsekretariat der Realschule & Werkrealschule) unter Tel. 07821/920300 oder per Mail unter HRS-Sekretariat@friesenheim-schule.de wenden.
Der Elternbeitrag für die Kinder, die während der Kita- und Schulschließung keine Betreuung in Anspruch nehmen, wird für den Monat April 2020 zunächst ausgesetzt.
Mit der Aussetzung ist jedoch noch keine Entscheidung über einen möglichen Erlass der Beiträge verbunden.
Die neue Coronaverordnung erweitert die Definition der sogenannten kritischen Infrastruktur und ermöglicht somit mehreren Personengruppen die Möglichkeit, die eingerichtete Notbetreuung von Kindern und Kleinkindern anzunehmen:
Folgende Berufsgruppen können das Angebot der Notbetreuung annehmen, wenn beide Erziehungsberechtigten oder der/die Alleinerziehende in den genannten Bereichen arbeiten:
Betroffene Eltern der Kita-Kinder können sich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bei Frau Marx unter Tel. 07821/6337-210 oder per Mail unter KMarx@friesenheim.de melden.
Betroffene Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen sowie der Realschule & Werkrealschule können sich zu den üblichen Öffnungszeiten der Schule bei Frau Schuler (Schulsekretariat der Realschule & Werkrealschule) unter Tel. 07821/920300 oder per Mail unter HRS-Sekretariat@friesenheim-schule.de melden.
Die Landesregierung hat die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen in Baden-Württemberg von Dienstag, 17. März bis Sonntag, 19. April beschlossen. Innerhalb der Gemeinde Friesenheim werden wie bereits angekündigt in dieser Zeit Notgruppen für die Kind- und Kleinkindbetreuung eingerichtet.
Organisiert ist das wie folgt:
Am Montag, 16. März, sind alle Einrichtungen zu den normalen Betreuungszeiten geöffnet. Der Notbetrieb startet ab Dienstag, 17. März. Ab dann sind alle Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen. Anspruch auf einen Notfallplatz haben Familien, die keine Kinderbetreuung durch das private Umfeld sicherstellen können und wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufsgruppen angehören. Systemrelevanten Berufsgruppen sind die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwenigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigten, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Betroffene Eltern der Kita-Kinder können sich ab Montag, 16. März 8 Uhr zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bei Frau Marx unter Tel. 07821/6337-210 oder per Mail unter KMarx@friesenheim.de melden. Frau Marx prüft die Notwendigkeit unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes, bisheriger Betreuungsplatz und -zeit sowie der Berufe der Eltern. Die Verteilung der Plätze erfolgt ab Montagnachmittag nach Dringlichkeit. Alle Eltern werden am Montagabend per E-Mail über die Verteilung der Plätze informiert.
Betroffene Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen sowie der Realschule & Werkrealschule können sich ab Montag, 16. März 8 Uhr zu den üblichen Öffnungszeiten der Schule bei Frau Schuler (Schulsekretariat der Realschule & Werkrealschule) unter Tel. 07821/920300 oder per Mail unter HRS-Sekretariat@friesenheim-schule.de melden.
Über mögliche Einschränkungen und Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wird gegebenenfalls gesondert informiert.
Friesenheimer Schulen und Kindergärten schließen bis einschließlich zum Ende der Osterferien (19. April 2020)
Wegen des Coronavirus werden von Dienstag (17. März) die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg geschlossen. Diese Entscheidung wurde am Freitag, 13. März vom Land verfügt und dient zur weiteren Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung.
In der Gemeinde Friesenheim sind konkret die Realschule & Werkrealschule Friesenheim sowie alle Grundschulen von der Schließung betroffen. In Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten sind auch alle Kita-Einrichtungen in Friesenheim und allen Ortsteilen bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) auf Grund der vom Land getroffenen Entscheidung geschlossen. Die Schülerbetreuung bleibt ebenfalls zu. Auch das Jugendbüro wird in diesem Zeitraum geschlossen bleiben.
Für systemkritische Berufe richtet die Gemeinde Friesenheim in der Schülerbetreuung Notgruppen ein. Darunter fallen Ärzte, Pflegekräfte und Personen, die in medizinischen Bereichen tätig sind, hauptberufliche Feuerwehrmänner – und frauen sowie Polizisten und Busfahrer. Wenn beide Elternteile in einem der genannten Berufe tätig sind, können die Kinder der Friesenheimer Schulen zur Betreuung untergebracht werden. Auch im Bereich der Kindertagesbetreuung werden unter diesen Voraussetzungen Notgruppen eingerichtet.
Am kommenden Montag werden alle Friesenheimer Schülerinnen und Schüler über die getroffenen Maßnahmen informiert. Durch die Lehrer werden sie beruhigt, ebenso folgende detailliertere Informationen zu anstehenden Prüfungsphasen. Das Land hat angekündigt, pädagogisch sinnvolle und angemessene Lösungen hierfür zu finden. Es wurde zugesichert, dass Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei Abschlussprüfungen entstehen wird.
Des Weiteren wird älteren und chronisch kranken Menschen empfohlen, bis auf Weiteres zu Hause zu bleiben, um sich keinem erhöhten Risiko auszusetzen.
Das oberste Ziel ist es, das Gesundheitswesen fit zu machen, Leben mit dem Virus zu ermöglich und jetzt das Gesundheitssystem vorerst zu entlasten.
Die Kurve entwickelt sich aktuell exponentiell, das entspricht einer außergewöhnlichen Dynamik, obwohl wir ein gut funktionierendes Gesundheitssystem haben.
Das Land Baden-Württemberg rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die sozialen Kontakte um 50% zu reduzieren, um die Vervielfältigung der theoretischen Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Des Weiteren gibt es drastische Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen.
Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, damit sich der Virus verlangsamt. In dem Zeitraum bis zu den Osterferien sollen erste Medikamente zur Verfügung gestellt werden.