Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2027

Die Gemeinde Friesenheim ruft daher private Antragsteller, Unternehmen, Vereine sowie weitere Interessierte dazu auf, mögliche Förderprojekte für das Programmjahr 2027 frühzeitig zu melden.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die zur nachhaltigen Entwicklung der Ortskerne beitragen, Wohnraum schaffen oder modernisieren, die Grundversorgung sichern, Arbeitsplätze stärken oder das gemeinschaftliche Leben vor Ort fördern. Die Förderung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Programmbedingungen des Landes Baden-Württemberg.
Um die Projektvorschläge rechtzeitig prüfen und in die kommunale Antragstellung aufnehmen zu können, bittet die Gemeinde um Einreichung der ELR-Anträge bis spätestens 31. Juli 2026 an:
KommunalKonzept BW GmbH
Ricarda Roth
E-Mail: r.roth@kommunalkonzept.de
Interessierte erhalten dort auch weitere Informationen zum Verfahren sowie zu den erforderlichen Unterlagen.
Die endgültige Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen des landesweiten Förderverfahrens.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/entwicklungsprogramm-laendlicher-raum-2027-ausgeschrieben?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=220522_newsletter_weekly&pk_source=newsletter_weekly
