Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Gemeinde informiert über Ablauf und Bedeutung
Damit ein Bürgerbegehren Aussicht auf Erfolg hat, muss es unter anderem eine klar formulierte, mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Fragestellung, eine Begründung und gegebenenfalls einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.
Für ein Bürgerbegehren müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gesammelt werden. Unterstützungsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die auch bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt sind.
Mit der Unterschrift wird der verbindliche Antrag unterstützt, über die konkret formulierte Sachfrage einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Eine Unterschrift ist daher nicht lediglich eine allgemeine Interessensbekundung zu einem bestimmten Thema.
Nach der Einreichung prüft die Gemeinde die rechtlichen und formalen Voraussetzungen des Bürgerbegehrens. Hierzu gehört auch die Prüfung der einzelnen Unterschriften auf ihre Gültigkeit. Anschließend entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, ist grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser ist organisatorisch und finanziell mit einer Kommunalwahl vergleichbar: Die Stimmberechtigten erhalten Wahlbenachrichtigungen und können im Wahllokal oder per Briefwahl mit „Ja“ oder „Nein“ über die Sachfrage abstimmen.
Aktueller Anlass: Unterschriftensammlung zur Katzenschutzverordnung
Anlass für diese grundsätzliche Information ist eine derzeit laufende Unterschriftensammlung im Zusammenhang mit einem möglichen Bürgerbegehren zur Katzenschutzverordnung in der Gemeinde.
Die Gemeinde nimmt keine inhaltliche Bewertung des Anliegens vor. Sie möchte vielmehr transparent darüber informieren, welche Bedeutung eine Unterschrift im Rahmen eines formellen Bürgerbegehrens hat.
Sofern die Unterschriftensammlung auf ein Bürgerbegehren gerichtet ist, unterstützen Unterzeichnende die konkret formulierte Sachfrage und den Antrag, hierüber gegebenenfalls einen Bürgerentscheid durchzuführen. Eine Unterschrift bedeutet damit nicht allein, das Thema Katzenschutz grundsätzlich zu befürworten.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der hohen Kosten, die ein Bürgerentscheid verursacht, empfiehlt die Gemeinde daher, sich vor einer Unterschrift über die genaue Fragestellung, die Begründung,das konkrete Ziel und den Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens zu informieren. Die Entscheidung für oder gegen eine Unterstützung liegt allein bei den Bürgerinnen und Bürgern.
