Teiländerung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan "Neumatt-Ost", Frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023 die Aufstellung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Schuttern und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Schuttern beschlossen.
Für die konzeptionelle Verwirklichung des Bebauungsplanes “Neumatt Ost“ ist eine Teiländerung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans für diesen Bereich erforderlich, um die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Friesenheim gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) sicherzustellen.
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Friesenheim ist das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Diese Fläche des Plangebietes beträgt insgesamt 10.417 m² und soll künftig als 8.880 m² gewerbliche Baufläche und 1.537 m² gemischte Baufläche dargestellt werden.
Erläuterungsbericht (790 KiB)
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Übersichtskarte (3,9 MiB)
Umweltbericht (1,1 MiB)
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