Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat mit Beschluss vom 11.03.2024 in seiner öffentlichen Sitzung die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes “Neumatt Ost“ im Bereich des Ortsteils Schuttern in der Fassung vom 21.02.2024 festgestellt.Mit Entscheidung vom 17.04.2024, AZ.: P2023009, hat das Landratsamt Ortenaukreis die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes “Neumatt Ost“ im Bereich des Ortsteils Schuttern in der Fassung vom 21.02.2024 genehmigt (§ 6 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB)
Übersichtskarte (3,9 MiB)
Erläuterungsbericht (16,9 MiB)
Flächennutzungsplanänderung (3,2 MiB)
Umweltbericht (1,1 MiB)
Zusammenfassende Erklärung (1,1 MiB)
Öffentliche Bekanntmachung (75 KiB)