Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Zuständige Stelle
eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
 - die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
 
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
 - Sie sind umgezogen.
 
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
 - Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
 - Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
 - Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
 
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
 
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
 - Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
 
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Erforderliche Unterlagen
- gültige eID-Karte
 - anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
 - aktuelle amtliche Meldebestätigung
 
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Hinweise
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
 
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
 
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
 
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
 
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
 
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
 
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
 
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
 
- § 2 eID-Karte-Behörden
 
Freigabevermerk
13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
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