Grundschule Friesenheim
Ansprechpartner vor Ort
Kommunale Schülerbetreuung
Die Schülerbetreuung findet außerhalb der Ferien statt. Es können verschiedene Module gebucht werden:
Modul 1: Montag - Freitag, 07.00 - 08.05 Uhr und 11.45 - 13.30 Uhr
Modul 2: Montag - Freitag, 13.30 - 15.30 Uhr
Modul 3: Montag - Freitag, 15.30 - 17.00 Uhr
Bei Modul 1 handelt es sich um eine Randzeitbetreuung mit der Möglichkeit, in der Mensa ein warmes Mittagessen einzunehmen. Der Elternbeitrag liegt bei 48 € pro Monat. Der August ist beitragsfrei. Das Mittagessen kostet, je nach Menü, 3,00 oder 3,50 € je Mahlzeit.
In Modul 2 findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Der Elternbeitrag liegt bei 60 € pro Monat. Der August ist beitragsfrei.
Modul 3 ist eine Freizeitbetreuung, in der den Kindern verschiedene Aktivitäten angeboten werden. Der Elternbeitrag liegt bei 31 € monatlich, wobei auch hier der August beitragsfrei ist.
Die Betreuung findet in eigenen Betreuungsräumlichkeiten mit Lese-, Bau- und Rollenspielecke im Erdgeschoss der Grundschule statt. Der Pausenhof der Grundschule steht ebenfalls zur Verfügung.
Ferienbetreuung der Schülerbetreuung
In den Herbst-, den Fastnachts-, den Osterferien sowie in den ersten drei Wochen der Sommerferien und an beweglichen Ferientagen wird eine Ferienbetreuung angeboten. Diese kann ausschließlich von Kindern in Anspruch genommen werden, die auch während der Schulzeit in der Schülerbetreuung angemeldet sind.
Die Betreuung erfolgt während der Ferien in zwei Modulen, die tageweise gebucht und kombiniert werden können:
Modul 1: 07.30 - 12.30 Uhr für 5,00 € pro Tag
Modul 2: 12.30 - 15.30 Uhr für 3,00 € pro Tag
Während der Weihnachtsferien, der Pfingstferien und der letzten drei Wochen der Sommerferien ist die Betreuung geschlossen.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges sozialpädagogisches Hilfs- und Unterstützungsangebot am Lern- und Lebensort Schule. Das freiwillige Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen der Schule, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte der Schule sowie an alle Personen, die direkt oder indirekt in das System Schule integriert sind oder mit diesem kooperieren. Das Ziel der Schulsozialarbeit ist die Persönlichkeit des Einzelnen zu stärken und Benachteiligungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Der Schulsozialarbeiter hat eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB.
Aufgabenbereiche im Überblick:
- Prävention und Intervention bei Mobbing
- Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung sozialer, persönlicher, familiärer und schulischer Schwierigkeiten
- Hilfe bei belastenden Klassensituationen, belastenden Beziehungen, Integrationsproblemen und aktuellen Notlagen
- Unterstützung bei der Suche nach und der Vermittlung an weitere Hilfseinrichtungen (z.B. Beratungsstellen, Jugendamt, therapeutische Einrichtungen, Agentur für Arbeit, etc.)
- Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit
- Soziales Lernen in den Klassen 5 und 6
- Unterstützung bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen sowie die Vorbereitung auf Bewerbungssituationen