Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte der Gemeinde Friesenheim zum 31.12.2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Friesenheim hat gemäß § 196 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) aus der Kaufpreissammlung der Jahre 2017 und 2018 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung abgeleitet und am 06.06.2019 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Richtwertzonen gebildet, die in der Bodenrichtwertkarte mit Stand 31. Dezember 2018 dargestellt sind.
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 werden für den jeweiligen Entwicklungsstand von Grund und Boden gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung hiermit bekannt gegeben.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beträgt der Bodenrichtwert durchschnittlich für:
- Grünland (Wiesen) 1,00 €/m²
- Ackerland 1,50 €/m²
- Rebgrundstücke (ohne Flurber.) 2,00 €/m²
- Rebgrundstücke (mit Flurber.) 3,00 €/m²
- Wald 1,50 €/m²
Für die bebauten Grundstücke im Außenbereich (z.B. landw. Hofstellen) beträgt der Bodenrichtwert mit einem angemessenen Gebäudeumgriff von 8 bis 10 m zu je 40,00 €/m².
Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarten seit dem Jahr 2008.
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018 (7 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016 (10,3 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2014 (30,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2012 (16,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2010 (63,4 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2008 (68 MiB)