1. Änderung Bebauungsplan "Neumatt", Schuttern
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Neumatt“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Gemarkung Schuttern, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Neumatt“ sollen insbesondere folgende Planungsziele verwirklicht werden:
Klarstellung der Erschließung durch die Differenzierung in Erschließungsstraßen und landwirtschaftliche Wege
Anpassung der Festsetzungen an die tatsächliche Nutzung
Anpassung an naturschutzrechtliche Vorgaben
Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes.
Insgesamt sollen die Festsetzungen den heutigen planungsrechtlichen Anforderungen genügen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen sowie die Erhaltung der Arbeitsplätze in dem Gebiet sichern.
Lageplan (1,2 MiB)
Öffentliche Bekanntmachung (306 KiB)