Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) ist ein Förderprogramm des Landes zur strukturellen Verbesserung von Städten und Gemeinden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes gewährt.

Ziele des Förderprogrammes

  • Ökologische und soziale Weiterentwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • Flächensparende Siedlungsentwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur erhalten
  • Gestaltung des demographischen Wandels
  • Ausbau des zeitgemäßen Wohnangebots

Vorteile als Schwerpunktgemeinde

Die Gemeinde Friesenheim bewirbt sich als Schwerpunktgemeinde für das Förderprogramm ELR. Sollte Friesenheim die Zusage erhalten, besteht Fördervorrang für private, gewerbliche und kommunale ELR-Anträge gegenüber anderen Gemeinden.
ELR-Schwerpunktgemeinden werden nach erfolgreicher Bewerbung für einen Zeitraum von fünf Jahren anerkannt. 

Antragstellung

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Kommune
  • Privatpersonen und private Organisationen (Vereine)
  • Unternehmen

Förderschwerpunkte

Gefördert werden folgende Schwerpunkte: Wenn überwiegend CO2-speichernde Baustoffe (z.B. Holz) als Tragwerkkonstruktion eingesetzt werden, erhöht sich der Fördersatz jeweils um 5%.

Wohnen

Hier werden grundsätzlich Maßnahmen an vorhandenen Gebäuden gefördert, die vor 1970 errichtet wurden. Gefördert werden die Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen zur Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen, Aufstockungen und Umbauten. Neubauten sind nur förderfähig, wenn sie sich in einer Baulücke (Bebauungsplan älter als 1970) befinden.

Der Regelfördersatz beträgt 30%, max. 100.000 € pro Projekt
Max. 50.000 € pro Wohnung bei Umnutzung
Max. 20.000 € pro Wohnung bei Modernisierung, Aufstockung und Neubau

Arbeiten

Im Bereich Arbeiten werden die Entflechtung unverträglicher Gemengenlagen sowie die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei Unternehmen bis zu 99 Mitarbeitenden gefördert.

Der Regelfördersatz beträgt 10-15 %, max. 200.000 €

Gemeinschaftseinrichtungen

Die Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Anpassung vorhandener Gemeinbedarfseinrichtungen an die aktuellen Anforderungen bzgl. Kapazitäten, Barrierefreiheit, Energieverbrauch, Brandschutz, etc. sind förderfähig nach ELR.

Der Regelfördersatz beträgt 40%, maximal 750.000 €

Grundversorgung

Beim Förderschwerpunkt Grundversorgung geht es um die Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Der Regelfördersatz beträgt 35%, maximal 200.000 €

Zeitplan

Die Antragstellung erfolgt einmal jährlich im September eines Jahres durch die Gemeinde. Bis der Förderantrag bewilligt wird, vergehen in der Regel 6 Monate. Vor der Bewilligung, die demnach im Folgejahr ca. Mitte Februar zu erwarten ist, darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von ca. 6 Monaten (meistens bis zum 1. November des gleichen Jahres) begonnen werden. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren fertig gestellt werden.

Beispiel:

Antragstellung: September 2022 (Antragstellung bei der Gemeinde Friesenheim bis Ende Juli 2022)
Bewilligung: März 2023 (davor darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden)
Baubeginn: bis zum 1. November 2023
Baufertigstellung: 31.12.2025

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung

  • ELR-Antragsformulare
  • Projektbeschreibung
  • Kostenschätzung nach DIN 276 durch Architekt/Planer
  • Planungsunterlagen (Skizze, Grundrisse, etc.)

Planen Sie einen Umbau, eine Modernisierung, eine Erweiterung oder einen Neubau?

Um uns die Planung zu erleichtern, melden Sie Ihr Vorhaben bitte rechtzeitig bei der Gemeinde an. 

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum  

Den vollständigen ELR- Informationsflyer (3 MiB) finden Sie hier zum Download.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragstellung - sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22