Das Wahlamt informiert zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025

Die Briefwahlunterlagen können erst ab dem 10. Februar 2025 ausgegeben werden.




Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden in Kürze, spätestens jedoch bis zum 02.02.2025 zugestellt. 


Versand und Beantragung der Briefwahlunterlagen
Aufgrund der engen Taktung und verkürzten Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl ist das Zeitfenster für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen sehr kurz. Nach Angaben der Landeswahlleiterin ist davon auszugehen, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 10.02.2025 ausgegeben bzw. versendet werden können. Der kurze Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, weshalb mit dem Druck der Stimmzettel erst am 30.01.2025 begonnen werden kann, wenn endgültig entschieden ist, welche Wahlvorschläge zugelassen sind.
 
Sie erhalten die Briefwahlunterlagen, wenn Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und der Gemeindeverwaltung zusenden oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Friesenheim einwerfen. Es besteht auch die Möglichkeit der Antragsstellung über die Internetseite der Gemeinde Friesenheim (www.friesenheim.de). Um Missbrauch auszuschließen, benötigen Sie hierfür die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Daten. Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich oder schriftlich im Wahlamt in der Friesenheimer Hauptstraße 71/73, Wahlamt, Zimmer 21, 77948 Friesenheim beantragen. Die Öffnungszeiten der Gemeinde Friesenheim werden dahingehend erweitert, sodass am Dienstag 11.02. und 18.02.2025 das Wahlamt nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr für die Beantragung der Briefwahl zusätzlich zur Verfügung steht. Eine Terminvereinbarung mit dem Wahlamt ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (07821/6337-201 oder -202) ebenso außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Telefonisch kann Briefwahl nicht beantragt werden!

Wir empfehlen den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen wollen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig anzufordern. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen, als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Die Versendung der Briefwahlunterlagen an eine andere als ihre Heimatanschrift ist möglich. Ebenso können Sie ab dem 10.02.2025 vor Ort im Wahlamt wählen.

Die Gemeinde Friesenheim bittet um Verständnis und Beachtung.
Haben Sie Fragen zur Bundestagswahl? Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundestagswahl-bw.de/. Ebenfalls werden wir Sie über die Gemeindehomepage sowie das Amtsblatt über wichtige Informationen unterrichten.

 
Gemeinde Friesenheim
Wahlamt

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22