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Baurecht und Denkmalschutz
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Leistungen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Schornsteinfeger beauftragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
-
Baubeschreibung (PDF)
- Baubeschreibung Werbeanlage-
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Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
-
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. -
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Einteilung der Kehrbezirke (Stand 01.11.2020)
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Nachweisformulare EWärmeG