Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan "Mühlenareal-Friesenheim"
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlenareal-Friesenheim“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.10.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlenareal-Friesenheim“ einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In gleicher Sitzung wurde auch der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Öffentliche Bekanntmachung (182 KiB)
Satzung (115 KiB)
Zeichnerischer Teil (1,5 MiB)
Schriftlicher Teil (215 KiB)
Begründung (2,4 MiB)

