ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Förderprogramm für die Gemeinde Friesenheim

Vernissage

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR) ist ein Förderprogramm des Landes zur strukturellen Verbesserung von Städten und Gemeinden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes gewährt.

Ziele des Förderprogrammes
Ökologische und soziale Weiterentwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Flächensparende Siedlungsentwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur erhalten Gestaltung des demographischen Wandels
Ausbau des zeitgemäßen Wohnangebots

Vorteile als Schwerpunktgemeinde
Die Gemeinde Friesenheim ist noch bis 2026 (Antragstellung bis September 2025 möglich) anerkannte Schwerpunktgemeinde für das Förderprogramm ELR. Somit besteht Fördervorrang für private, gewerbliche und kommunale ELR-Anträge gegenüber anderen Gemeinden.

Wer kann Fördermittel erhalten?
Kommune
Privatpersonen und private Organisationen (Vereine)
Unternehmen

Förderschwerpunkte
Gefördert werden folgende Schwerpunkte: Wenn überwiegend CO2-speichernde Baustoffe (akzeptiert wird derzeit nur Holz) als Tragwerkkonstruktion eingesetzt werden, erhöht sich der Fördersatz jeweils um 5%.

Wohnen
Hier werden grundsätzlich Maßnahmen an vorhandenen Gebäuden gefördert, die vor 1980 errichtet wurden. Gefördert werden die Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen zur Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen, Aufstockungen und Umbauten. Neubauten sind nur förderfähig, wenn sie sich in einer Baulücke (Bebauungsplan älter als 1980) befinden und überwiegend mit CO2-speichernden Stoffen (Holz) in der Tragwerkkonstruktion gebaut werden.

Der Regelfördersatz beträgt 30%, max. 100.000 € pro Projekt, wenn der Antragsteller selbst oder Verwandte 1. oder 2. Grades darin wohnen
Max. 60.000 € pro Wohnung bei Umnutzung
Max. 50.000 € pro Wohnung bei Modernisierung, Aufstockung und Max. 30.000 € bei Neubau

Arbeiten
Im Bereich Arbeiten werden die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, Erweiterung von Unternehmen sowie die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen bei Unternehmen bis zu 99 Mitarbeitenden gefördert.

Der Regelfördersatz beträgt 10-15 %, max. 200.000 €
 
Gemeinschaftseinrichtungen
Die Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Anpassung vorhandener Gemeinbedarfseinrichtungen an die aktuellen Anforderungen bzgl. Kapazitäten, Barrierefreiheit, Energieverbrauch, Brandschutz, etc. sind förderfähig nach ELR.

Der Regelfördersatz beträgt 40%, maximal 750.000 €
 
Grundversorgung
Beim Förderschwerpunkt Grundversorgung geht es um die Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Der Regelfördersatz beträgt 20-30%, maximal 200.000 €

Zeitplan
Die Antragstellung erfolgt einmal jährlich im September eines Jahres durch die Gemeinde. Bis der Förderantrag bewilligt wird, vergehen in der Regel 6 Monate. Vor der Bewilligung, die demnach im Folgejahr ca. Mitte Februar zu erwarten ist, darf das Bauvorhaben nicht begonnen werden. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von ca. 6 Monaten (meistens bis zum 1. November des gleichen Jahres) begonnen werden. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren fertig gestellt werden.

Beispiel:
Antragstellung: September 2024 (Antragstellung bei der Gemeinde Friesenheim bis Ende Juli 2024)
Bewilligung: März 2025 (davor darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden)
Baubeginn: bis zum 1. November 2025
Baufertigstellung: 31.10.2027

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
ELR-Antragsformulare Projektbeschreibung Kostenschätzung nach DIN 276 durch Architekt/Planer Planungsunterlagen (Skizze, Grundrisse, etc.)

Planen Sie einen Umbau, eine Modernisierung, eine Erweiterung oder einen Neubau?
Um uns die Planung zu erleichtern, melden Sie Ihr Vorhaben bitte rechtzeitig bei der Gemeinde an. 

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Den vollständigen ELR- Informationsflyer finden Sie als Beilage oder auf unserer Homepage.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragstellung - sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22